Victor Franz Hess

Victor Hess-Preis

für hervorragende Dissertation auf dem Gebiet der Kern- und Teilchenphysik

Deadline für Nominierungen von Dissertationen: 30.4.2012

Victor Hess-Preis 2011: Markus Huber, für seine Dissertation "On gauge fixing aspects of the infrared behavior of Yang-Mills Green functions".

Liste aller Victor Hess-PreisträgerInnen seit 1987

Informationen zur Ausschreibung des Victor Hess-Preises 2012

Die Mitglieder der ÖPG werden hiemit aufgerufen, junge WissenschafterInnen, die eine hervorragende Dissertation auf dem Gebiet der Kern- und/oder Teilchenphysik abgeschlossen haben, für die Verleihung des nächsten Victor Hess-Preises vorzuschlagen.

Nächste Einreichungsfrist ist der 30. April 2012.

Der Victor Hess-Preis ist derzeit mit EUR 1.000,- dotiert.



Vergabebedingungen

für diesen Förderpreis sind im wesentlichen:
  1. die auszuzeichnende Dissertation muß an einer österreichischen Universität eingereicht und approbiert sein,
  2. die Approbation darf nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen (d.h. es kann zu den zwei nächsten auf die Approbation folgenden Terminen eingereicht werden),
  3. der/die PreisträgerIn sollte in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein
Die detaillierten Vergabebedingungen sind weiter unten angeführt.

Anträge auf Auszeichnung

einer Dissertation können von jedem ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Universitätsstudium, nicht jedoch vom Auszuzeichnenden selbst gestellt werden. Sie mögen unter Beachtung der Einreichungsfrist an den Vorsitzenden unseres Fachausschusses

    Daniel Grumiller
    Institut für Theoretische Physik, Technische Universität Wien
    Wiedner Hauptstrasse 8-10/130, A-1040 Wien, Austria
    grumil@hep.itp.tuwien.ac.at

unter Beilage

  1. einer ausführlichen Begründung,
  2. einem PDF-File der Dissertation per Email, und
  3. eines kurzen Lebenslaufs des/der Auszuzeichnenden (im allgemeinen bereits in der Dissertation enthalten)

übermittelt werden.

Das Preiskomitee

setzt sich 2010-11 wie folgt zusammen:

  1. Daniel Grumiller (Vorsitz)
  2. Beatrix Hiesmayr
  3. Erwin Jericha
  4. Christoph Schwanda

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe des Preises

Der Fachausschuß Kern- und Teilchenphysik der ÖPG vergibt gemäß Beschluß durch den Vorstand der ÖPG vom 30.1.1987 den Victor Hess-Preis, einen Förderungspreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet der Kern- und Teilchenphysik. Dieser Beschluß erfolgte auf Anregung der jährlichen Versammlung 1986 des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik. Ziel des Preises ist die Förderung von jungen Wissenschaftern und eine Belebung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik. Insbesondere sollen junge Kollegen motiviert werden, zu diesen Aktivitäten beizutragen. Der Preis kann höchstens einmal jährlich, und nur ungeteilt, vergeben werden.

Die auszuzeichnende Dissertation muß an einer östereichischen Universität eingereicht und approbiert sein. Weiters soll die Approbation nicht länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen. Im Sinne der Nachwuchsförderung sollte der Preisträger in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein.

Anträge auf Auszeichnung einer Dissertation können durch jedes ÖPG-Mitglied mit abgeschlossenem Hochschulstudium gestellt werden, nicht aber vom Auszuzeichnenden selbst. In der Regel muß die auszuzeichnende Arbeit auf der jährlichen Fachtagung des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik vorgetragen worden sein. Die Anträge sind zeitgerecht unter Beilage einer ausführlichen Begründung und eines gebundenen Exemplars der auszuzeichnenden Dissertation dem Vorsitzenden des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik zu übermitteln. Der Einreichtermin wird in der jährlichen Ausschreibung derart festgelegt, daß eine ausreichende Begutachtungsfrist vor Drucklegung des Programmes der Jahreshaupttagung der ÖPG gewährleistet ist.

Über die Anträge entscheidet ein Komitee, bestehend aus dem Vorsitzenden des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik und seinen drei unmittelbaren Vorgängern, mit der Mehrheit (d.h. mit mehr als der Hälfte) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Den Vorsitz führt der amtierende Vorsitzende des Fachausschusses. Zur Beschlußfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von zumindest drei Mitgliedern des Komitees notwendig. Eine Beschlußfassung hat möglichst vor der Drucklegung des Programms der Jahrestagung der ÖPG, jedenfalls aber vor der Jahrestagung der ÖPG, zu erfolgen. Die nochmalige Beschlußfassung über eingereichte Arbeiten im darauffolgenden Jahr ist möglich.

Bei Befangenheit eines der Mitglieder des Victor Hess-Preiskomitees bestimmt der/die jeweilige Vorsitzende des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik ein Ersatzmitglied des Preiskomitees.

Die Überreichung der Auszeichnungsurkunde verbunden mit einem Vortrag des Preisträgers erfolgt im Rahmen der Jahreshaupttagung der ÖPG. Der Preisträger soll ebenfalls auf die jährliche Tagung des Fachausschusses Kern- und Teilchenphysik zu einem Vortrag eingeladen werden. Die erste Ausschreibung des Victor Hess-Preises erfolgte für das Jahr 1987.

Twitter Facebook Delicious Digg!